Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
I. Geltung der Bedingungen
1. Für alle Rechtsgeschäfte mit Unternehmern (§ 14 BGB) geltend die folgenden
Bestimmungen.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen, gleich ob Einkaufs- oder
Verkaufsbedingungen, wird ausdrücklich widersprochen. Durch Erteilung des
Auftrags oder Entgegennahme eines Auftrags erklärt sich der Vertragspartner mit
unseren Bedingungen vorbehaltlos einverstanden. Wenn unser Vertragspartner
andere Bedingungen vorschreibt, gelten diese erst und nur dann, wenn das von uns
schriftlich bestätigt wurde.
2. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in
einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen.
II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend bis zum endgültigen
Vertragsabschluss. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben
in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.
Abbildungen und Angaben in Katalogen oder Prospekten sind nur annähernd,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbesserungen oder
Änderungen der Bauart oder der Ausführung bleiben vorbehalten. Geringfügige
handelsübliche Abweichungen in Größe, Farbe und Qualität und sonstiger
Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten
wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Aufträgen die mit besonderen Entwicklungsarbeiten
verbunden sind, erwirbt der Vertragspartner keinerlei Rechte an den entwickelten
Gegenständen noch an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände,
auch wenn er sich ganz oder teilweise an den Entwicklungs- oder
Herstellungskosten beteiligt hat.
3. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir
dieses innerhalb von 12 Werktagen zurückweisen. Ansonsten kommt der Vertrag
zustande.
4. Angaben im Sinne des Absatzes 1, sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits,
durch Hersteller und seine Gehilfen (§ 434 Absatz 1 Satz 3 BGB) werden nur
Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in diesem Vertrag ausdrücklich
darauf Bezug genommen wird.
5. Für die Richtigkeit der vom Kunden oder dessen Beauftragten uns ausgehändigten
Pläne und Maßzeichnungen ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich,
ohne das er diese Verantwortlichkeit ausschließen kann. Wir sind zu einer
Besichtigung von Örtlichkeiten oder Aufmaßnahmen nur und ausschließlich dann
verpflichtet, wenn das ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. III. Preise, Zahlungen
1. Unsere Preise geltend ohne Verpackung und ohne Mehrwertsteuer, jeweils "ab
Werk". Die Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet und nicht
zurückgenommen.
2. Werden neben den vertraglich festgesetzten Leistungen zusätzlich Leistungen
vereinbart (z.B. Montagearbeiten, Leistungen außerhalb der
Gewährleistungspflicht) so werden diese gesondert berechnet.
3. Werden Waren oder Leistungen nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss
geliefert und erbracht, so behalten wir uns das Recht vor, alle Kostenerhöhungen
dem Vertragspartner aufzuerlegen.
4. Alle unsere Rechnungen sind gemäß den auf unseren Fakturen angegebenen
Konditionen zu bezahlen. Ansonsten innerhalb von 15 Werktagen seit
Rechnungsstellung. Sie geltend als zu dem Datum als geleistet, ab dem uns der
Betrag frei zur Verfügung steht.
5. Der Abzug von 2 % Skonto ist zulässig, wenn die Zahlung innerhalb von 10
Tagen ab Rechnungsdatum veranlasst wird. Es wird kein Skonto auf
Teilleistungen gewährt.
6. Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur
wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder
Ansprüche.
IV. Schadensersatz
Bei teilweiser oder völliger Stornierung des Auftrags durch den Vertragspartner sind wir
berechtigt, 20 % des Nettowarenwertes pauschal als Schaden zu berechnen. Es steht uns
frei, die Zurücknahme von gelieferten Waren abzulehnen. Bei Rücknahme werden neben
den ausgelegten Spesen 25 % des Nettobetrages zur Anrechnung gebracht. Wir sind
berechtigt, höheren Schaden nachzuweisen, ebenso wie der Vertragspartner berechtigt ist,
den Nachweis zu erbringen, daß uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
V. Lieferung
1. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag.
2. Sind Teillieferung für den Vertragspartner zumutbar, so können diese erfolgen und
in Rechnung gestellt werden.
3. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt
vertragsgemäßer Mitwirkung des Vertragspartners. Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Vertragspartners, insbesondere Zahlung, voraus.
4. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei einem zuverlässigen Lieferanten
deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden von unserer
Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten.
5. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Vertragspartner keine
hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser
Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern,
bis der Vertragspartner die Zahlung bewirkt oder Sicherheit leistet. Erfolgt
Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht
innerhalb von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zur
Einforderung von Schadensersatz berechtigt.